Wer zahlt bei einer Toilettenverstopfung? ▷ Schnelle Lösung finden

Letztes Update: 8. Februar 2024

Toilettenverstopfung: wer zahlt?

toilettenverstopfung wer zahltEs ist extrem ärgerlich, wenn die Toilette verstopft. Immerhin führt das nicht nur zu einem schmutzigen Toilettenbecken, sondern es kann zu einer kleinen Überschwemmung kommen. Somit sind Boden, Möbel oder andere Geräte schnell ruiniert. Noch schlimmer kommt es, wenn das Wasser durch die Decke tropft und beispielsweise Nachbarn darunter gestört werden. Jetzt stellt sich natürlich die große Frage, wer für die Kosten der Beseitigung der Toilettenverstopfung sowie dessen Schäden aufkommt.

Mietwohnung: Wer übernimmt die Kosten?

Um die Frage “Toilettenverstopfung wer zahlt” zu klären, müssen Sie herausfinden, ob bei Ihrer Mietwohnung Installationen wie Wasser, Gas und Elektro zum Bestandteil des Mietobjekts dazugehören. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter die Abwasseranlagen regelmäßig überprüfen muss. Diese Pflicht besteht nur bei Rohren, welche außerhalb der Wohnung verlaufen. Melden Sie sich am besten sofort bei Ihrem Vermieter, wenn das Wasser nicht mehr richtig abläuft.

Viele Vermieter sind dankbar, dass Sie diese schon frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass eine Rohrverstopfung vorliegt. Dadurch lassen sich meist kostspielige Notfall-Reparaturen vermieden. Denken Sie aber jetzt nicht, dass der Vermieter die Reinigungskosten der verstopften Rohre übernehmen muss. 

Sind Sie für die Toilettenverstopfung verantwortlich, müssen Sie auch die Kosten der Reinigung tragen. Im juristischen Sprachgebrauch ist in einem solchen Fall die Rede von einer „nicht vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache“. Haben Sie zum Beispiel zu viel Toilettenpapier oder Damenbinden heruntergespült oder nutzen Sie die Toilette wie einen Müllschlucker, ist es Ihre Pflicht, die Kosten für Ihre Fahrlässigkeit zu tragen. Kam es dabei sogar noch zu Schäden bei Objekten oder Nachbarn, müssen Sie auch diese übernehmen.

Nicht immer stehen Sie mit den Kosten alleine da

Es gibt aber auch einige Fälle, wo Sie die Kosten für die Toilettenverstopfung nicht übernehmen müssen. Kommt es zu einer Verstopfung der Abwasserrohre, muss das zunächst vom Vermieter bereinigt werden. Will dieser die Kosten aber auf die Mieter übertragen, muss dieser zunächst zweifelsfrei beweisen können, dass diese Verstopfung durch Sie verursacht wurde. Gerade bei Objekten mit mehreren Wohnungen ist ein Nachweis sehr schwierig, falls es zu einer Toilettenverstopfung kommt. Ebenso übernehmen Sie die Kosten nicht, wenn es zu einer Verstopfung durch bauliche Mängel, wie ein ungenügendes Gefälle oder starke Verkalkungen, gekommen ist.

Zusammengefasst bedeutet das, Sie müssen die Kosten nicht übernehmen, wenn der Vermieter nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass Sie der Grund für die Toilettenverstopfung sind. Sollte dies der Fall sein, muss der Vermieter die Kosten für die Reinigung übernehmen.

Was machen Sie bei Schäden?

Leider kann es nicht immer nur zu Verstopfungen in den Rohren kommen, sondern auch zu Schäden durch eine Überschwemmung. Gerade Schimmelbildung ist in diesem Zusammenhang nicht selten. Hier gilt aber dasselbe, wie bei einer Toilettenverstopfung.

Haben Sie die Verstopfung verursacht und kann dies Ihnen nachgewiesen werden, müssen Sie für die entstandenen Schäden aufkommen. Kommt es hingegen zu einer Überschwemmung oder Schäden, weil Ihr Vermieter keine regelmäßigen Wartungen durchgeführt hat oder andere Probleme vorliegen, für welche Sie nicht verantwortlich sind, müssen Sie auch nicht die Koste tragen.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall am besten an einen Anwalt. Immerhin können hohe Kosten bei einer Toilettenverstopfung entstehen, sodass sich die Inanspruchnahme eines Anwalts lohnen kann.

Wenn Sie eine neue Toilette kaufen und Ihre alte ersetzen, sollten Sie bei häufiger Verstopfung in jedem Fall auch die Rohre direkt vom Klempner überprüfen lassen.

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2 Kommentare

  1. Erst neulich hatte ich einen Fall von Rohrverstopfung. Da habe ich es bereut noch keinen Pömpel zu haben. Denn den hätte ich wirklich gut gebrauchen können.

  2. Vielen Dank für den Beitrag darüber, wer bei einer Toilettenverstopfung zahlen muss. Ich hatte vor kurzem eine Rohrverstopfung in der Wohnung und es rechtzeitig meinem Vermieter mitgeteilt. Gut zu wissen, dass ich als Mieter auch belangt werden kann, wenn ich die Toilette z.B. mit zu viel Toilettenpapier verstopft habe.

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