Letztes Update: 1. März 2024
Die verstopfte Toilette ist ein häufiges Problem in Haushalten und kann für Mieter und Vermieter gleichermaßen Unannehmlichkeiten bereiten. Doch wenn es um die Bezahlung der Reparaturkosten geht, herrscht oft Unklarheit.
Dieser Artikel klärt auf, wer in welchen Fällen für die Kosten aufkommen muss und wie man solche Situationen am besten handhabt.
Inhaltsverzeichnis
Verstopfte Toilette wer zahlt?
Verantwortlichkeiten klären
Mieterpflichten: Die Pflichten des Mieters umfassen in der Regel die Sorge für den ordnungsgemäßen Gebrauch der sanitären Einrichtungen. Wenn eine Toilettenverstopfung eintritt, muss zunächst geprüft werden, ob diese durch fahrlässiges oder unsachgemäßes Verhalten des Mieters verursacht wurde.
Beispiele für solches Verhalten sind das Hinunterspülen von nicht wasserlöslichen Materialien wie Feuchttüchern, Hygieneartikeln oder übermäßigen Mengen an Toilettenpapier. In diesen Fällen ist der Mieter für die Entstehung der Verstopfung verantwortlich und muss für die Kosten der Beseitigung aufkommen.
Vermieterpflichten: Auf der anderen Seite hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Reparatur der sanitären Anlagen, sofern die Notwendigkeit nicht durch das Verschulden des Mieters entstanden ist.
Tritt beispielsweise eine Verstopfung aufgrund veralteter Rohrleitungen oder aufgrund eines Konstruktionsfehlers auf, so liegt die Verantwortung für die Behebung beim Vermieter. Der Vermieter muss in diesem Fall die Kosten für die Reparatur oder die Inanspruchnahme eines Fachbetriebs tragen.
Vorbeugende Maßnahmen
Tipps für Mieter
Mieter können durch einfache Maßnahmen dazu beitragen, Verstopfungen zu vermeiden und somit potenzielle Konflikte und Kosten zu umgehen. Dazu gehört, dass nur Toilettenpapier und menschliche Ausscheidungen hinuntergespült werden.
Alles andere – wie beispielsweise Essensreste, Öle, Fette und insbesondere hygienische Produkte – sollten nicht in der Toilette entsorgt werden. Zudem kann regelmäßiges Spülen mit ausreichend Wasser helfen, Ansammlungen zu vermeiden, die zu Verstopfungen führen können.
Tipps für Vermieter
Vermieter können durch die regelmäßige Wartung und Inspektion der Rohrleitungen und sanitären Anlagen dazu beitragen, das Risiko von Verstopfungen zu minimieren. Dazu gehört auch, den Mietern klare Anweisungen zum Umgang mit den sanitären Einrichtungen zu geben und sie über das korrekte Entsorgen von Abfallprodukten zu informieren.
Außerdem kann der Vermieter in die Installation von Toiletten mit verbesserten Spülsystemen investieren, die weniger anfällig für Verstopfungen sind.
Durch die klare Kommunikation der Verantwortlichkeiten und das Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen können sowohl Mieter als auch Vermieter dazu beitragen, die Häufigkeit und das Ausmaß von Problemen mit verstopften Toiletten zu reduzieren.
Dies fördert ein angenehmes Wohnklima und hilft, unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Kostenübernahme bei Verstopfung
Die Frage der Kostenübernahme bei einer verstopften Toilette hängt maßgeblich von der Ursache der Verstopfung ab. Im Allgemeinen gilt: Wer den Schaden verursacht, muss auch für die Beseitigung aufkommen. Nachfolgend werden verschiedene Szenarien erläutert, in denen die Kostenübernahme geregelt wird:
Mieterverursachte Verstopfungen
Wenn festgestellt wird, dass die Verstopfung durch das unsachgemäße Verhalten des Mieters verursacht wurde (z.B. das Herunterspülen von Gegenständen, die nicht in die Toilette gehören), ist der Mieter für die Kosten der Behebung verantwortlich. In diesem Fall muss der Mieter entweder selbst versuchen, die Verstopfung zu beseitigen oder einen Fachdienst beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.
Vermieterverantwortung bei strukturellen Problemen
Liegt die Ursache der Verstopfung hingegen in strukturellen Mängeln oder altersbedingter Abnutzung der sanitären Anlagen, fällt die Verantwortung für die Kosten der Behebung dem Vermieter zu. Dieser muss dann auf seine Kosten einen Fachdienst beauftragen, um die Verstopfung zu beseitigen und eventuelle Mängel zu reparieren.
Unklare Verursachung
In Fällen, in denen nicht eindeutig festgestellt werden kann, wer die Verstopfung verursacht hat, empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung zwischen Mieter und Vermieter. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine Aufteilung der Kosten vereinbart werden. Eine solche Regelung sollte jedoch die Ausnahme bleiben und basiert auf dem guten Willen beider Parteien.
Dokumentation und Beweislast
Um bei zukünftigen Verstopfungen die Ursache und Verantwortlichkeit klar nachweisen zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten relevante Vorfälle und die Zustände der sanitären Anlagen festhalten. Dies kann im Streitfall als Beweismittel dienen.
Versicherungen
In bestimmten Fällen kann auch eine Versicherung (z.B. eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung) für die Kosten aufkommen. Mieter und Vermieter sollten ihre Versicherungspolicen prüfen und gegebenenfalls den Schaden melden, um Unterstützung bei der Kostenübernahme zu erhalten.
Fazit
Eine verstopfte Toilette ist nicht nur ein Ärgernis, sondern wirft auch die Frage auf, wer für die Beseitigung aufkommen muss. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich ihrer Verantwortlichkeiten bewusst sein und präventive Maßnahmen ergreifen, um solche Probleme zu vermeiden.
Im Zweifelsfall ist eine professionelle Einschätzung hilfreich, um die Ursache der Verstopfung festzustellen und die Kosten entsprechend zuweisen zu können.
Weiterführende Links
- https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/rohrverstopfung-mietrecht_idesk_PI17574_HI639296.html#:~:text=Die%20Beseitigung%20einer%20Rohrverstopfung%20ist,hat%2C%20als%20Schadensersatz%20ersetzt%20verlangen.&text=Die%20Beseitigungsverpflichtung%20ergibt%20sich%20aus%20%C2%A7%20535%20BGB.
- https://www.heitbreder-rohrreinigung.de/2019/03/28/abfluss-verstopft-wer-zahlt-mieter-oder-vermieter/
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/rohrverstopfung-in-einer-mietwohnung-wer-traegt-die-kosten-200918.html
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